Allgemeine Teilnahmebedingungen

Allgemeine Regeln:

  • Jeder erwachsene Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung an den Gemeinschaftsfahrten des FCH teil. Gegenüber jugendlichen Fahrtenteilnehmern ohne Begleitung durch Erziehungsberechtigte ist der Fahrtenorganisator weisungsbefugt.
  • Nichtschwimmer dürfen an Bootsausfahrten grundsätzlich nicht teilnehmen.
  • Der Fahrtenorganisator ist berechtigt, einen nicht angemessen ausgerüsteten oder offensichtlich den Schwierigkeiten des Gewässers nicht gewachsenen Teilnehmer von der Fahrt auszuschließen.
  • Jeder Teilnehmer sollte sich vor Antritt der Fahrt über die Schwierigkeiten informieren. Der Fahrtenorganisator und die erfahrenen Mitglieder beraten, inwieweit der Teilnehmer den Schwierigkeiten gewachsen ist.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung einer ausgeschriebenen Fahrt.
  • Über die Sportversicherung des WLSB besteht ein zusätzlicher Versicherungsschutz.
  • Um den Versicherungsschutz der Sportversicherung zu erhalten, verlangt die Versicherung, dass die Fahrt im Programm des Vereins ausgewiesen ist oder vor Antritt in eine Liste am "schwarzen Brett" im Bootshaus, von einem Vorstandsmitglied unterschrieben, eingetragen wird.
  • Es wird darüber hinaus empfohlen, ein persönliches Fahrtenbuch zu führen.
  • Versicherungsfälle sind sofort zu melden, der Vorstand berät dazu.

Persönliche Ausrüstung:

  • Auf Wildwasser muss eine Schwimmweste, ein WW-Helm, ein Neopren- oder Trockenanzug und festes Schuhwerk getragen werden.
  • Bei schwerem Wildwasser sind Schwimmweste mit Brustgurt und Wurfsack unerlässlich.
  • Beim Kaltwetter-Paddeln, d.h. bei Wasser- bzw. Lufttemperaturen von unter +10 Grad Celcius, sind ebenfalls eine Schwimmweste und Neopren- oder Trockenanzug notwendige Bestandteile der persönlichen Ausrüstung.
  • Die neuesten Unfallstatistiken zeigen, dass eine Schwimmweste das Unfallrisiko drastisch verringert. Daher sollte grundsätzlich bei allen Fahrten besonders auf großem und offenem Wasser ebenfalls eine Schwimmweste getragen werden.
  • Fragen bezüglich der Ausrüstung sind im Zweifelsfall mit dem Fahrtenorganisator abzuklären.

Bootsausrüstung:

  • Auf Wildwasser sind wildwassertaugliche Kajaks mit großer Luke zu verwenden, an deren Bug und Heck Haltegriffe angebracht sind.
  • Bei allen Fahrten auf Wild- und Zahmwasser müssen die Boote vorn und hinten mit fest sitzenden, passenden Auftriebskörpern ausgerüstet sein.
  • Das Boot und die Ausrüstung sollen mit einem wasserfesten Stift oder sonst wie dauerhaft mit dem Namen und der Anschrift des Besitzers versehen sein.
  • Für Fahrten auf schiffbaren Flüssen und Seen (Bundeswasserstraßen) müssen entsprechend der wasserpolizeilichen Vorschriften Bootsname und Vereinsname (mit Ort: FC Heidenheim) gut lesbar auf dem Oberdeck des Bootes angebracht sein. Wir empfehlen darüber hinaus, das FCH- und das DKV-Emblem anzubringen.
  • Die Boote müssen beim Transport mit einem PKW auf einem geeigneten Dachträger (GS-,TüV-geprüft) sicher befestigt und bei größerer Länge zusätzlich vorne und hinten mit einer Leine abgesichert sein.

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